Leistungen

Zum Leistungskern für ein gerichtsfestes schriftliches Gutachten gehören neben der Beratung üblicherweise:

  • Auswertung der relevanten Unterlagen, beispielsweise Planungen, Leistungsverzeichnisse, Angebote etc.
  • Örtliche Mängel- und Schadensaufnahme (Befunderhebung)
  • Fotografische Dokumentation
  • Darstellung der Mängel- und Schadensursachen
  • Klären der Verantwortungsbereiche nach dem technischen Verursacherprinzip
  • Aufzeigen von Mängel- und Schadensbeseitigungsprinzipien
  • Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung hierzu

Abweichungen hiervon ergeben sich durch den jeweiligen Einzelfall.

Neben den Gerichten bin ich gutachterlich und beratend tätig, so zum Beispiel für:

  • Industrieunternehmen
  • Banken und Versicherungen
  • Handwerksbetriebe
  • Baunternehmungen und Bauträger
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Hausverwaltungen
  • Mandatierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Privatpersonen

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur persönlichen Gutachtenerstattung verpflichtet, wenn dem keine wesentlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Einer dieser Gründe könnte beispielsweise eine Befangenheit sein, die eine neutrale und objektive Begutachtung nicht möglich machen würde.