Dipl.-Ing. (FH) Architektur Michael Probst, Bausachverständiger Schwerpunkt Bauschäden

Honorarkonditionen für außergerichtliche Sachverständigenleistungen (Fassung 01-2021)

Arbeitsaufwand:

Gem. Justizvergütungsgesetz 2020. Der Mindestsatz gemäß Anlage 1 zu § 9, Abs.1, Satz 1 beträgt € 105,00/Stunde netto (Honorargruppe 5, Sachgebiet 4.3), der Höchstsatz € 210,00 netto gemäß § 13 (2). Ich beanspruche als Sachverständiger mit 25 Jahren Dienstzeit gemäß § 13 JVEG:

Verrechnungssatz Sachverständiger/Stunde

€ 190,00

Verrechnungssatz Technischer Assistent/Stunde (nur bei Bedarf)

€   95,00

Verrechnungssatz Sekretärin/Stunde (obligatorisch)

€   65,00

Nebenkosten:

Digitale Fotoaufnahmen/Stück

€     1,90

Farbausdrucke Fotos im Gutachtenanhang, mind. 10 x 15 cm/Stück

€     2,40

Ausdrucke von DIN A 4-Seiten Gutachten/Blatt, schwarz – weiß

€     0,60

Ausdrucke von DIN A 4-Seiten Gutachten/Blatt, farbig

€     1,20

Fahrten mit dem eigenen PKW/km

€     0,95

Verpflegungsspesen pro auswärtigem Arbeitstag
(ab 8 Stunden), pro Person

€    32,00

Kommunikationsgebühren (Telefon/-fax, E-Mails, Internet), pauschal

€    15,00

Porto, Paketgebühren

nach Aufwand

Hinweise:

Zu allen obigen Positionen kommt die am Tage der Schlussrechnungslegung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

Der Arbeitsaufwand und die Nebenkosten werden erfasst und nachgewiesen.

Übernachtungskosten und Fahrten mit Bus, Taxi und Bahn zum nachgewiesenen Aufwand.

Fahrt- und Reisezeiten zu den Stunden-Verrechnungssätzen.

Im Übrigen gelten meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB, in der Fassung 08-2020.

 

Gez. Probst