Gutachten

Das schriftliche Gutachten – ob gerichtlich oder außergerichtlich – ist ein Beweismittel. Entsprechend muss es in das rechtliche Umfeld eingebunden werden. Da jeder Fall anders liegt, kann es daher auch keine Mustergutachten geben. Faktisch sind Gutachten mit Ausnahme administrativer Formalien immer Prototypen. Auch nach meiner 30-jährigen forensischen Erfahrung wird jedes Gutachten individuell ausgearbeitet, schließlich hat ein Sachverständiger die Aufgabe, die Rechtspflege zu unterstützen. Wert wird darauf gelegt, dass die Diktion auch für den Laien verständlich ist. “Fach-Chinesisch” mag zwar beeindruckend sein, hilft aber nicht wirklich weiter. Strikte Objektivität und Neutralität bei der Begutachtung ist für mich keine Pflicht, sondern Selbstverständlichkeit und Bestandteil der gelebten Berufsphilosophie. Weicht die Aufgabenstellung in Teilbereichen von meinem Bestellungsgebiet als Sachverständiger für Bauschäden ab, kann auf ein langjährig eingespieltes Team von Fach-Sachverständigen zurückgegriffen werden, siehe hierzu –> Links.