Leistungen

Zum Leistungskern für ein gerichtsfestes schriftliches Gutachten gehören neben der Beratung üblicherweise:

  • Auswertung der relevanten Unterlagen, beispielsweise Planungen, Leistungsverzeichnisse, Angebote etc.
  • Örtliche Mängel- und Schadensaufnahme (Befunderhebung)
  • Fotografische Dokumentation
  • Darstellung der Mängel- und Schadensursachen
  • Klären der Verantwortungsbereiche nach dem technischen Verursacherprinzip
  • Aufzeigen von Mängel- und Schadensbeseitigungsprinzipien
  • Kostenschätzung bzw. Kostenberechnung hierzu

Abweichungen hiervon ergeben sich durch den jeweiligen Einzelfall.

Neben den Gerichten bin ich gutachterlich und beratend tätig, so zum Beispiel für:

  • Industrieunternehmen
  • Banken und Versicherungen
  • Handwerksbetriebe
  • Baunternehmungen und Bauträger
  • Wohnungsbaugesellschaften
  • Hausverwaltungen
  • Mandatierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • Privatpersonen

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger ist zur persönlichen Gutachtenerstattung verpflichtet, wenn dem keine wesentlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Einer dieser Gründe könnte beispielsweise eine Befangenheit sein, die eine neutrale und objektive Begutachtung nicht möglich machen würde.

Beratung

Ein Sachverständiger ist Dienstleister. Das erfordert trotzdem, dass er seine Auftraggeber neutral und objektiv berät. Das gilt sowohl für Gerichte als auch für außergerichtliche Auftraggeber. Die Beratung für Gerichte kann nach § 404 a (2) ZPO dergestalt praktiziert werden, dass ein Sachverständiger vor Abfassung der Beweisfragen gehört, also beratend hinzugezogen wird. Das ist (leider) selten der Fall.

Die Beratung außergerichtlicher Auftraggeber wird von mir dahingehend verstanden und “gelebt”, dass die oftmals angespannte Atmosphäre besonnen reguliert wird. Sodann erfolgt eine Klärung dahingehend, welche konkrete Beratungsleistung erbracht werden muss. Erst wenn diese Parameter feststehen, ist die Basis für ein schriftliches Gutachten geschaffen. Die lenkende Hand, dabei aber objektives und neutrales Handeln eines außergerichtlichen Sachverständigen, kann ein möglicherweise folgendes Gerichtsverfahren positiv fördern.

Gutachten

Das schriftliche Gutachten – ob gerichtlich oder außergerichtlich – ist ein Beweismittel. Entsprechend muss es in das rechtliche Umfeld eingebunden werden. Da jeder Fall anders liegt, kann es daher auch keine Mustergutachten geben. Faktisch sind Gutachten mit Ausnahme administrativer Formalien immer Prototypen. Auch nach meiner 30-jährigen forensischen Erfahrung wird jedes Gutachten individuell ausgearbeitet, schließlich hat ein Sachverständiger die Aufgabe, die Rechtspflege zu unterstützen. Wert wird darauf gelegt, dass die Diktion auch für den Laien verständlich ist. “Fach-Chinesisch” mag zwar beeindruckend sein, hilft aber nicht wirklich weiter. Strikte Objektivität und Neutralität bei der Begutachtung ist für mich keine Pflicht, sondern Selbstverständlichkeit und Bestandteil der gelebten Berufsphilosophie. Weicht die Aufgabenstellung in Teilbereichen von meinem Bestellungsgebiet als Sachverständiger für Bauschäden ab, kann auf ein langjährig eingespieltes Team von Fach-Sachverständigen zurückgegriffen werden, siehe hierzu –> Links.

Schulung

Am 01. März 1984 habe ich in Kiel, mit 33 Jahren, mein erstes berufsbildendes Seminar mit dem Titel “Betonkorrosion/Betonsanierung” für den BDB, Landesverband Schleswig-Holstein, gehalten. Dies war der Anfang einer bis heute anhaltenden Seminar- und Referententätigkeit. Veranstalter waren beispielsweise:

  • Deutsches Volksheimstättenwerk e.V., Landesverbände Bayern und Hessen
  • Architektenkammern Rheinland-Pfalz und Hessen
  • IBR (Immobilien- und Baurecht), Mannheim,
  • Deutsche Richterakademie, Trier u.v.m.

Von 2007 – 2012 war ich Lehrgangsleiter für die Sachverständigenausbildung bei der Akademie der Architektenkammer Hessen. Auch Inhouse-Seminare habe ich gehalten, so zum Beispiel für das Hochbauamt der Stadt Frankfurt am Main oder für die ehemalige Philipp Holzmann AG.

Alle Seminare sind praxisorientiert. Sie werden in freier Rede gehalten, wobei die Teilnehmer in einen Dialog eingeschlossen werden, so dass kurzweilige Veranstaltungen mit einem guten Lerneffekt entstehen.

In den letzten Jahren erfolgte eine Konzentration auf die bauliche Grundbildung für Juristen, die sich mit der Thematik Bau auseinanderzusetzen haben. So halte ich regelmäßig Seminare/Vorträge für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei der Rechtsanwaltskammer Koblenz oder für das Justizministerium Hessen, dort für Richterinnen und Richter.