Problemklärung

Hier finden Sie hilfreiche Informationen, die Sie vor der Auftragserteilung bedenken sollten.

In der Regel wird ein Sachverständiger recht früh mit einem vermeintlichen baulichen Problem konfrontiert. Das bedingt, dass er zunächst in einem büromäßigen Gespräch und/oder nach Sichtung von Unterlagen das eigentliche Problem analysiert und feststellt, ob es überhaupt ein solches ist oder ob Handlungsbedarf besteht. Dieses Leistungsbild gehört zu einer qualifizierten Beratung vor der Auftragserteilung.

Vorgehen

Bevor ein Sachverständiger möglicherweise im Hinblick auf die Rechtslage überflüssige Aktivitäten entfaltet, muss er überblicken, ob ein außergerichtliches Gutachten nicht der zweite vor dem ersten Schritt wäre. In vielen Fällen ist der erste Schritt, dass der potentielle Auftraggeber rechtlichen Rat einholt. Denn was nutzt beispielsweise ein technisch qualifiziertes Gutachten, wenn Verjährung wegen Ablauf der Gewährleistungsfrist eingetreten ist und keine Aussicht auf Rechtsverfolgung besteht? In solchen Fällen empfehle ich erst den Rat im privaten Baurecht erfahrener Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte einzuholen. Fällt die rechtliche Würdigung für den potentiellen Auftraggeber positiv aus, stimme ich mich mit seinem Rechtsberater über den Umfang eines sogenannten Parteigutachtens ab, wobei der Begriff Parteigutachten juristischer Diktion (= im Auftrag einer Partei) entspricht und nicht Parteilichkeit bedeutet.